Häufige Fragen Zahnarztnarkose


Wann ist eine zahnärztliche Behandlung in Vollnarkose indiziert?
Eine Behandlung unter Vollnarkose ist immer dann zu empfehlen, wenn die Schmerzausschaltung mit einer lokalen Anästhesie nicht möglich ist. Ebenfalls bei Patienten, die unter ausgeprägtem Würgereiz leiden, motorisch instabilen Personen oder Personen mit geistigen Behinderungen.
Wo findet die Zahnarztnarkose statt?
Die Behandlung findet in einer Fachpraxis (Tagesklinik) für Anästhesie in Ronnenberg – Hannover statt. Dort werden Sie von Fachärzten für Anästhesie sowie speziell dafür ausgebildetem Personal betreut. Die Praxis verfügt über sämtliche moderne Einrichtungen für einen komplikationsfreien Ablauf der Behandlung. Ein Aufwachraum ist ebenso vorhanden. Hier haben Sie die Möglichkeit, nach Ablauf der Behandlung unter medizinischer Überwachung noch einige Stunden auszuschlafen, bis Sie in Begleitung nach Hause gehen dürfen.
Kann man in einer Narkosesitzung das gesamte Gebiss sanieren?
In der Regel schon. Es ist sogar sinnvoll, die ganze Behandlung in einer einzigen Sitzung durchzuführen. Nur geht das leider nicht immer. Nach Zahnentfernung muss der Kiefer einige Wochen noch heilen, bevor man überhaupt Zahnersatz anfertigen kann. Ansonsten wird eine Komplettsanierung in einer Sitzung angestrebt. Problemlos können Zahnentfernungen, Füllungen, etc. in einer Sitzung erfolgen.
Wie lange dauert eine Behandlung unter Vollnarkose?
Die Behandlungsdauer ist abhängig von dem Umfang der Zahnsanierung und kann von wenigen Minuten bis mehrere Stunden dauern. Nach einer eingehenden Untersuchung können wir Ihnen schon einen ziemlich genauen Zeitrahmen für die Sanierung unter Vollnarkose geben.
Wer eignet sich für die Behandlung unter Vollnarkose?
In Vollnarkose kann im Grunde jede Person behandelt werden, vom 2 jährigen Kind bis ins hohe Alter ist alles möglich. Voraussetzung dafür ist der Gesundheitszustand und Mitarbeit des Patienten.
Wie sicher ist die Narkose??
Neue Narkosemittel, die für eine gute Verträglichkeit, eine schnelle Ausscheidung aus dem Organismus und geringe Nebenwirkungen sorgen, senken das Narkoserisiko. Dabei müssen Sie keineswegs fürchten, dass eine Gebiss-Sanierung unter Vollnarkose gefährlicher ist als etwa in einem Krankenhaus. Dank moderne computerüberwachte Austattung sowie die Spezialausbildung der Facharzt für Anästhesie wird die ambulante Durchführung der Narkose zu einer sehr sicheren Maßnahme. Ein Restrisiko besteht leider immer. Darüber werden Sie allerdings in ein Vorgespräch informiert.
Ich habe gehört, dass die Narkosegasen gefährlich sind
Das stimmt nicht. Vor 20 Jahren hat man gefährliche Narkosegasen noch verwendet. Die Mittel, die heutzutage benutzt werden, sind sehr gut verträglich. Eine Kumulation der Narkosestoffe in den Körper findet nicht statt. Das heißt, dass sogar mehrere Narkosen in einem Jahr problemlos machbar sind.
Welche Risiken gibt es bei der Behandlung unter Vollnarkose?
Die Risiken und Komplikationen, die bei der Behandlung unter Vollnarkose auftreten können, werden Ihnen von den Anästhesisten in einem persönlichem Gespräch näher erläutert.
Kann man während der Zahnarztnarkose Schmerzen haben?
Theoretisch ja. Es werden in der Literatur Fälle beschrieben, wo Patienten während der Vollnarkose unter Schmerzen gelitten haben, ohne sich dabei bemerkbar machen zu können. So etwas ist jedoch dank moderner Schmerzmittel und guter Überwachung so gut wie ausgeschlossen. Wir machen Hosenträger mit Gurt und setzen auch in Vollnarkose zusätzliche Lokalanästhetika ein. Das hat den Vorteil, dass Sie nach dem Ausschlafen (wenn die Narkose weg ist) nicht sofort Schmerzen bekommen.
Aber was ist danach?
Schmerzen danach können wie nach jeder zahnärztlichen Behandlung auftreten. Die Behandlung unter Vollnarkose bedeutet nicht mehr, aber auch nicht weniger Schmerzen als eine Routine-Behandlung. Bei langen Sitzungen kann allerdings die Kiefernmuskulatur etwas verspannt sein. Ebenfalls kann der Hals wegen des Tubus etwas weh tun. Weitere Nebenwirkungen werden Ihnen von dem Anästhesisten in einem persönlichen Gespräch mitgeteilt.
Wenn ich wieder aufgewacht bin, darf ich gleich nach Hause gehen?
Nein, Sie dürfen die Praxis für einige Stunden nicht verlassen. Hier werden Sie überwacht und betreut, bis der Anästhesist entscheidet, dass Sie die Praxis verlassen dürfen. Sie müssen sich für die Rückkehr eine Fahrgelegenheit besorgen, da Sie weder Auto fahren noch alleine mit den öffentlichen Verkehrsmittel fahren dürfen.
Wer übernimmt die Kosten für die Behandlung?
In der Regel sind die Kosten für die Vollnarkose von dem Versicherten selbst zu tragen. Hier ist zwischen zahnärztlichen Maßnahmen-diese werden in Rahmen der gesetzlichen Vorschriften immer von der Kasse getragen-und den reine Kosten für die Vollnarkose zu unterscheiden.
Gibt es Ausnahmen, bei denen die Krankenkassen die Kosten übernehmen?
Die Kosten werden bei bestimmter Indikation von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Als Indikationen gelten nach jetziger Stand z.B.: nicht kooperierende Kinder bis 12 Jahre alt, geistig Behinderte, Personen mit einer Unverträglichkeit gegen zahnärztliche Betäubungsmittel oder sogenannte Anästhesieversager (Betäubungsmittel wirken nicht). Ebenfalls können auch andere Faktoren eine Indikation rechtfertigen. Bitte lassen Sie sich hierfür von uns beraten. Privat Versicherte erhalten eine Erstattung abhängig vom gewählten Tarif – bitte diesbezüglich bei der Versicherung nachfragen.
Was kostet die Zahnbehandlung in Narkose ?
Die Kosten für die Behandlung in Narkose müssen Sie bis auf wenige Ausnahmen selbst tragen. Der Preis richtet sich nach der Dauer der Behandlung und wird auf Stundenbasis berechnet. Der Anästhesist berechnet für die erste Narkosestunde ca. 250 Euro. Jede weitere halbe Stunde kostet um die 50 Euro. Zu diesen Kosten kommt noch eine Zahnarzt- Pauschale in Höhe von 50 Euro für die erste Behandlungsstunde hinzu. Jede weitere angefangene Stunde kostet nochmals 25 Euro. Somit bezahlen Sie für eine Stunde Zahnbehandlung in Narkose ca. 300 Euro. Für eine 1,5 Stunden lange Behandlung zahlen Sie umgerechnet 375 Euro. Für 2 Stunden zahlen Sie 425 Euro. Diese Kosten werden von der Krankenkasse nicht übernommen. Manche Privatversicherungen erstatten allerdings solche Kosten. Wir erstellen Ihnen auf Wunsch gerne einen Kostenvoranschlag.
Kann ich die Kosten für die Narkose in Raten bezahlen?
Grundsätzlich ist es möglich, dass Sie die anfallenden Kosten für die Zahnnarkose in Raten bezahlen. Da sowohl wir als auch die Anästhesisten mit einem Rechenzentrum zusammen arbeiten, müssen wir die Möglichkeit der Ratenzahlung erst bei dem Rechenzentrum anfragen. Dafür benötigen wir Ihren Namen, Adresse und Geburtsdatum. Wenn das Rechenzentrum uns grües Licht gibt, können Sie die Behandlungskosten in monatlichen Raten begleichen.
Ich bin Angstpatient. Ich bekomme eine Bescheinigung vom Psychologen.
Wenn Sie unter einer nach ICD diagnostizierten Zahnbehandlungsphobie leiden, und eine konventionelle Behandlung in der Zahnarztpraxis nicht möglich ist, dann kann Ihnen der behandelnde Psychotherapeut eine Bescheinigung ausstellen, dass eine Zahnbehandlung in Vollnarkose notwendig ist. In diesem Fall kann eine Zahnbehandlung unter Vollnarkose u.U. auf Kosten der Krankenkasse stattfinden.

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Schicken Sie uns bitte in diesem Fall eine kurze Nachricht. Wir werden versuchen, die Frage schnellstmöglich hier in den FAQs zu beantworten.

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