Vollnarkose-ITN


Ich wünschte, ich bekäme davon nichts mit !

Normalerweise muss in der Zahnarztpraxis niemand mehr vor Schmerzen die Zähne zusammenbeißen. Aber es gibt Situationen, wo es zu der zahnärztlichen Behandlung unter Vollnarkose keine Alternative gibt. Durch Einsatz moderner Anästhesiemethoden ist heute die Vollnarkose als routiniertes Verfahren anzusehen.
Bei einer Behandlung unter Vollnarkose „verschlafen“ Sie die gesamte Prozedur. Wir können dann in Ruhe alle notwendigen Arbeiten erledigen. Das Gebiss kann in der Regel vollständig in einer Sitzung saniert werden.
Bei zahnärztlichen Behandlungen kann die Narkosedauer problemlos mehrere Stunden betragen, so dass aufwändige Behandlungen in wenigen Sitzungen abgeschlossen werden können, wofür in der Regel sonst Monate und Jahre benötigt werden.

Eine Behandlung unter Narkose empfiehlt sich bei:

  • umfangreichen, chirurgischen Eingriffen
  • hypermotorischen Kindern oder Kindern, die eine normale Behandlung aus Furcht verweigern
  • Patienten mit spastischen oder psychischen Störungen (geistige Beeinträchtigung)
  • Anästhesieversager. Das sind Menschen bei dennen eine zahnärztliche Betäubung nicht ausreichend wirkt
  • Überempfindlichkeits- Unverträglichkeits oder allergische Reaktionen auf den Wirkstoffen die in der zahnärztlichen Anästhesie enthalten sind
  • Patienten mit einen abnormem Würgreiz, die keine Fremdkörper oder Instrumente im Mund tolerieren
  • Behandlung von Angstpatienten, die eine konventionelle Behandlung nicht wünschen. Hier ist jedoch anzumerken, dass eine Zahnsanierung unter Vollnarkose die Zahnbehandlungsangst nicht zwangsläufig reduziert. Um die Zahnbehandlungsangst- oder Phobie in Griff zu bekommen sind weitere Maßnahmen – wie z.B. die zahnärztliche Psychotherapie – notwendig.

 

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